01.04.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten
3-jährige Verjährungsfrist für vor dem 1.1.02 entstandeneVollstreckungskosten
Seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.02 ist für Vollstreckungskosten, die mit dem vollstreckbaren Hauptanspruch beigetrieben werden können, die 3-jährige Verjährungsfrist zu beachten (dazu ausführlich Mock, VE 03, 12). Viele Leser haben angefragt, ob dies auch für Kosten gilt, die vor diesem Datum entstanden sind.
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