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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Verfahrenspraxis

    Wer muss die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids erteilen?

    Für die Erteilung der (zweiten) vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheids ist das Mahngericht auch zuständig, wenn es zu einem inzwischen abgeschlossenen streitigen Verfahren gekommen ist (OLG Stuttgart 24.6.04, 7 AR 04/04, n.v., Abruf-Nr. 042678).