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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Verfahrenspraxis

    Wer muss die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids erteilen?

    | Für die Erteilung der (zweiten) vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheids ist das Mahngericht auch zuständig, wenn es zu einem inzwischen abgeschlossenen streitigen Verfahren gekommen ist (OLG Stuttgart 24.6.04, 7 AR 04/04, n.v., Abruf-Nr. 042678). |