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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Schuldnerermittlung

    So können Sie das Handelsregister für Auskünfte über den Schuldner und sein Vermögen nutzen

    | Für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist der Gläubiger darauf angewiesen, sich Informationen über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners aus allen zugänglichen Quellen zu beschaffen. Wertvolle Informationen können sich aus dem Handelsregister ergeben, wenn es sich bei den Schuldnern um Kaufleute oder Handelsgesellschaften handelt. Der folgende Beitrag zeigt die Einzelheiten auf und beleuchtet besonders die GmbH als Schuldner. |