01.06.2004 · Fachbeitrag · RVG
Insolvenzverfahren: Anwaltsvergütung ab dem 1.7.04 zum Teil verbessert
Die Anwaltsvergütung ändert sich ab dem 1.7.04 auch für Tätigkeiten im Bereich Zwangsvollstreckung (Mock, VE 04, 77 und 67). Insolvenzrechtliche Mandate werden ab diesem Zeitpunkt nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses (VV) in den Nr. 3313 bis 3323 geregelt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
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