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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Rentenpfändung

    Gleichzeitige Benennung mehrerer Rentenversicherungsträger in einem Beschluss möglich?

    | In „Vollstreckung effektiv“ 4/00, Seiten 50, 51, wurde dargestellt, dass nach der überwiegenden Rechtsprechung die gleichzeitige Benennung mehrerer Rentenversicherungsträger wie z.B. LVA und BfA als Drittschuldner in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unzulässig ist. Begründung: Es handele sich um eine Ausforschung, die gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt. Anderer Auffassung war bislang nur das AG Münster (6.10.98, JurBüro 99, 105). Doch nun hat auch das AG Kenzingen eine solche Pfändung zugelassen (24.11.00, Az: I M 798/00, n.v.). Dies teilte uns Frau Bettina Kienzler von der Kanzlei Edgar Grußeck & Partner aus Kenzingen mit. Sie hatte mit Erfolg in einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowohl die BfA in Berlin als auch die zuständige LVA als Drittschuldnerin benannt. |