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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Musterformulierung

    Die Vollstreckungserinnerung

    | In VE 03, 114 und 127, haben wir das Rechtsmittel der Erinnerung nach § 766 ZPO vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass über die Erinnerung nach § 766 ZPO sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner Fehler des Vollstreckungsverfahrens geltend machen können. Die Musterformulierung einer Erinnerung aus Sicht des Gläubigers haben wir nachfolgend abgedruckt (Abruf-Nr. 032124). |