01.12.2003 · Fachbeitrag · Letzte Meldung
BGH: Lebensversicherungen sind nur noch eingeschränkt pfändbar
Der BGH hat durch Urteil vom 18.6.03 (IV ZR 59/02; Abruf-Nr. 031609) entschieden, dass der Bezugsberechtigte bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Todesfall bei einer Lebensversicherung, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort erwirbt.
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