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  • 01.09.2007 | Leserforum

    So pfänden Sie Schadenersatzansprüche des Schuldners gegen einen Rechtsanwalt

    Ein Leser berichtete uns folgenden Fall: Der Schuldner hatte einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hatte ihn jedoch falsch beraten. Insoweit standen Schadenersatzansprüche des Schuldners im Raum. Können solche Ansprüche gepfändet werden und wenn ja, wie?  

     

    Ja. Schadenersatzansprüche des Schuldners als Geschädigter gegenüber dem Rechtsanwalt als Schädiger sind grundsätzlich pfändbar.  

     

    Praxishinweis: Drittschuldner war der Rechtsanwalt selbst, da nach bisheriger Rechtslage kein Direktanspruch gegen seine Pflichtversicherung bestand. Ab dem 1.1.08 kann sich nach § 115 VVG n.F. ein erweiterter Direktanspruch ergeben.