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  • 01.12.2005 | Leserforum

    Musterformulierung: Lohnabrechnung als Nebenrecht mitpfänden

    In VE 05, 200, haben wir darüber berichtet, wie Sie sich wichtige Informationen zum Zwecke einer effektiven Zwangsvollstreckung mittels Pfändung der Lohnabrechnung beschaffen können. Mehrere Leser haben darum gebeten, insoweit eine geeignete Musterformulierung zur Verfügung zu stellen, anhand derer sich die Lohnabrechnung effizient mitpfänden lässt. In der Praxis unseres Autors, Rechtsfachwirt Carsten Plate, Nordenham, hat sich die folgende Formulierung bewährt:  

     

    Musterformulierung: Mitpfändung der Lohnabrechnung als Nebenrecht

    Gepfändet wird ...  

     

    ... darüber hinaus der Abrechnungs- und Auskunftsanspruch des Gläubigers gegenüber dem Drittschuldner als Nebenrecht gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO sowie der Anspruch auf Herausgabe der Lohnabrechnung.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 202 | ID 91555