01.11.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer richtig pfänden
| Ein Leser fragt: Der Schuldner ist Einzelunternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Kann er sich die von ihm verauslagten Mehrwertsteuerbeträge vom Finanzamt wiederholen? Ist es möglich, diesen Anspruch gegenüber dem Finanzamt zu pfänden? Wie müsste ein entsprechender Antrag formuliert werden? Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen umfassend. |
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