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  • 01.04.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipps des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin RA Regina Neu, Ludwigshafen.  

    Vollstreckungs-Tipp: Zur richtigen Zeit verglichen

    Die Forderung des Mandanten M. unserer Leserin belief sich „nur“ auf ca. 500 EUR. Dem Arbeitgeber A. (als Drittschuldner) des Schuldners S. lagen aber bereits Vorpfändungen i.H.v. ca. 15.000 EUR vor. Kurzum: Es bestanden kaum Aussichten, dass die Forderung des M. in absehbarer Zeit würde realisiert werden können.  

     

    Unsere Leserin ging davon aus, dass auch A. gern entlastet würde und schlug diesem im Einvernehmen mit M. vor, die Angelegenheit durch Abschluss zu beenden. Innerhalb von zwei Wochen sollten an M. 350 EUR gezahlt werden und damit sämtliche Forderungen abgegolten sein. Der Betrag ging noch vor Fristablauf bei M. ein, wobei der A. dies als freiwillige Leistung außerhalb der sonst pfändbaren Beträge gezahlt hat. Dadurch war die Hauptforderung des (rechtsschutzversicherten) M. und ein Teil der Kosten in kürzester Zeit gedeckt. Ohne den Vergleich hätte M. noch lange darauf warten können.