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  • 01.07.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Vollstreckungs-Tipp: Kassenpfändung im Taxi

    Unser Leser hatte in Erfahrung gebracht, dass der Schuldner S. Taxifahrer war. S. war sowohl zahlungsunwillig als überwiegend wohl auch zahlungsunfähig. Gerichtsvollzieher X. war ratlos. Gemeinsam mit unserem Leser überlegte er, was zu machen sei. Da hatte unser Leser eine Idee. Er gab dem X. den Rat, sich doch einmal ein Taxi kommen zu lassen und sich speziell den S. als Fahrer zu bestellen.  

     

    Gesagt, getan: Natürlich nannte X. nicht seine eigene Adresse als Abholort, da diese dem S. bekannt war, sondern einen unverfänglichen, sozusagen „neutralen“ Ort. Das Taxi fuhr vor. X. stieg ein. Doch statt ein lohnenswertes Fahrtziel zu nennen, gab sich X. zu erkennen. Er führte sofort eine Kassenpfändung durch. Der gepfändete Betrag war nicht sehr groß, aber immerhin ein Erfolg nach längerer Zeit der vergeblichen Vollstreckungsversuche.  

     

    Dieser Trick funktionierte bei diesem Schuldner natürlich nur einmal. Er ist aber bei vergleichbaren Sachlagen durchaus zur Nachahmung empfohlen.