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  • 01.01.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin Sandra Kallinich, Kanzlei Hoenig, Berlin.  

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Schuldnersuche via Satellit

    Schuldner S. wollte sich der Zwangsvollstreckung entziehen. Er hatte sein Namensschild von der Haustür und dem Briefkasten entfernt. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte unserer Leserin daher mit: „Unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln”. Etwas später korrespondierte unsere Leserin erneut mit dem GV und bat ihn, noch einmal zu schauen, ob eventuell der Name der Firma des S. am Briefkasten stehen würde. Doch auch diesmal erhielt sie die gleich ernüchternde Antwort.  

     

    Nächster Schritt: Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post AG. Diese brachte das Ergebnis „Die Anschrift ist korrekt.“ Eine sodann beauftragte Detektei teilte unserer Leserin – nach deren Bitte, doch einmal nach einem Seiten- oder Hinterhaus Ausschau zu halten – unter anderem mit „Ein Hinter- oder Seitenhaus besteht an obiger Anschrift nicht.“  

     

    Es lagen also gute Gründe für ein Aufgeben vor. Unsere Leserin blieb aber – zum Glück – hartnäckig. Sie wollte wissen, ob es sich der S. nicht ggf. in einem idyllischen Einfamilienhaus im Grünen mit eigenem Bootsanleger am Wasser gemütlich gemacht hatte. Sie gab die Meldeanschrift des S. daher bei der Internet-Suchmaschine www.maps.google.de ein. Dort kann man Adressen aus ganz Deutschland eingeben und erhält Satelliten-Fotos der gewünschten Anschrift.  

     

    Und siehe da: Die herangezoomte Draufsicht der Wohngegend, die auf dem Monitor zu sehen war, war alles andere als idyllisch. Aber, das was dort hinter dem Vorderhaus zum Vorschein kam, war nichts anderes als ein Hinterhaus. Unsere Leserin beauftragte den GV, die ZV fortzusetzen und sich im Hinterhaus umzuschauen. Sie legte dem Antrag einen Ausdruck des Satelliten-Fotos bei.  

     

    Der Rest der Vollstreckung bestand dann nur noch aus Formalien und war am Ende erfolgreich.