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  • 03.11.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin Susanne Weih, Rechtsanwaltsgehilfin, Rechtsanwaltskanzlei Lucas und Hoberg, Bad Salzungen. Er spielt in der Welt der Sportvereine.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Handball-Eigentor

    Mandant M. hatte die Kanzlei unserer Leserin damit beauftragt, Lohnforderungen gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber A., einem Handballverein, geltend zu machen. Da im Arbeitsgerichtsverfahren jede Partei ihre Kosten selbst trägt, rechnete unsere Leserin gegenüber M. ab. Er zahlte nicht, wurde daraufhin mehrmals gemahnt und schließlich wurde ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss gegen ihn erwirkt.  

     

    Später wurde mit M. eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Er zahlte auch eine erste Rate. Dann hörte unsere Leserin nichts mehr von M.  

     

    Der Gerichtsvollzieher teilte mit, M. sei unbekannt verzogen. Da er die französische Nationalität besaß, vermutete unsere Leserin, dass er wieder in Frankreich wohnte. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage brachte keine neuen Anhaltspunkte.  

     

    So ruhte die Angelegenheit zunächst für die Dauer von sechs Monaten.  

     

    Eines Tages bemerkte unsere Leserin in der örtlichen Tageszeitung einen Artikel im Sportteil mit der Überschrift „M. wieder in Liga 2“. Dort las sie, dass M. den Verein V. kurzfristig verstärken sollte und demnächst in der Region antreten würde.  

     

    Unsere Leserin überprüfte diese Information. Und tatsächlich: Auf der Homepage des V. war M. mit Foto, Text und neuer Wohnadresse (!) abgebildet.  

     

    Schnell erhielt V. ein vorläufiges Zahlungsverbot. M. meldete sich unmittelbar darauf und gab an, von Schulden nichts zu wissen. Hierüber aufgeklärt, bot er nach Prüfung der Unterlagen eine Ratenzahlung an. Ihm sei es gegenüber seinem neuen Arbeitsgeber V. „peinlisch“, wie er mit französischen Akzent einräumte. Er wollte die Sache schnell beenden. Unsere Leserin auch. Inzwischen ist die komplette Forderung ausgeglichen.  

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.