Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.05.2011 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 2

    In diesem Fall brachte die Prüfung der Vermögensverhältnisse der Ehefrau des Schuldners den Erfolg. Dies zeigt, dass auch das Umfeld des Schuldners stets Beachtung verdient. Das gilt umso mehr, wenn sich die Vollstreckung am Rande der Aussichtslosigkeit befindet. Den folgenden Fall übersandte uns Rechtsanwaltsfachangestellte und Zwangsvollstreckungssachbearbeiterin Janina Schmitt, Bendel & Partner Rechtsanwälte, Schweinfurt.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 2: Golden Retriever

    Schuldner S. schuldete der Kanzlei unserer Leserin bereits seit Jahren eine größere Summe. Sein Gehalt war natürlich gepfändet. Doch eine ganze Reihe vorrangiger Gläubiger, drei unterhaltsberechtigte Kinder und die Ehefrau des S., F., ließen keinen Vollstreckungserfolg zu.  

     

    Eine erneute e.V. brachte keine neuen Erkenntnisse. S. hatte allerdings im Vermögensverzeichnis angegeben, F. beziehe ein eigenes Einkommen von 250 EUR monatlich. Dies kam unserer Leserin etwas niedrig vor.  

     

    Sie startete eine Internetrecherche. Die Eingabe des Namens der F. bei Google brachte Erfolg: F. betrieb eine Hundezucht für Golden Retriever sowie eine Hundeschule.  

     

    Der Website der F. konnte unsere Leserin entnehmen, dass die F. pro Hund einen Kaufpreis von 950 EUR verlangte. Des Weiteren bot F. Trainingsstunden für Hundebesitzer, eine „Betreuung vor Ort und per Internet/Telefon“ etc. an. Im „Gästebuch“ der Website wurde der S. als „Webmaster“ geführt. Viele Hundebesitzer bedankten sich ausdrücklich bei F. und S. für die gute Betreuung, hilfreiche Auskünfte etc.  

     

    Außerdem fand unsere Leserin weitere Hinweise in diversen Foren. F. und S. waren in zahlreichen einschlägigen Vereinen umtriebig.  

     

    Da die Hundeschule und die Zucht auf den Namen der F. liefen und der S. offiziell nichts damit zu tun hatte, schickte unsere Leserin zunächst eine E-Mail an S. und F., in der sie lediglich auf die Strafbarkeit falscher Auskünfte bei der e.V. sowie die Pfändbarkeit wertvoller Haustiere hinwies.  

     

    Sofort meldeten sich S. und F. telefonisch. Sie schlugen Ratenzahlung vor. Diese haben sie bis heute eingehalten.  

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Zur Pfändung wertvoller Tiere in häuslichen Bereich des Schuldners s. VE 03, 39

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.