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  • 31.08.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp 3 des Monats

    In diesem Fall geht es darum, dass Vollstreckungsfälle den Sachbearbeiter manchmal sogar bis in sein Privatleben verfolgen. Wenn sie dann aber erfolgreich abgeschlossen werden können, umso schöner! Diesen Fall hat uns Tanja Helbig, Rechtsanwälte Szary, Breuer, Westerath und Partner, Mönchengladbach, übersandt.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 3: Glück und Glas ... und Porzellan

    Unsere Leserin hatte für ihren Mandanten G. eine Forderung tituliert, die Zwangsvollstreckung verlief jedoch ergebnislos mit dem Hinweis des Gerichtsvollziehers, der Schuldner S. wäre amtsbekannt pfandlos. Dies teilte unsere Leserin dann dem G. mit. Dieser war natürlich nicht begeistert.  

     

    Unsere Leserin hatte die Akte dann auf Wiedervorlage gelegt. Einige Zeit später besuchte sie bei ihrer Bank eine Ausstellung über seltenes Porzellan. Sie schaute sich diese Ausstellung an und stand vor einem Glaskasten mit sehr wertvollem Porzellan. Bei einer Vitrine staunte unsere Leserin nicht schlecht: Als Eigentümer war der S. genannt.  

     

    Am nächsten Arbeitstag beauftragte unsere Leserin dann sofort den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Sie wies auf das wertvolle Porzellan hin, das sich in der Ausstellung bei der Sparkasse befand. Und siehe da: Der Schuldner konnte plötzlich die Forderung des G. sehr schnell begleichen.  

     

    G. war selbstverständlich mit der Arbeit unserer Leserin zufrieden. Ihr Fazit: Man sollte ständig Augen und Ohren offen und seine Vollstreckungssachen immer im Hinterkopf haben. Den „Kommissar Zufall“ sollte man nicht außer Acht lassen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 166 | ID 138175