01.09.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch
Der Vollstreckungs-Tipp des Monats 1
Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-80, E-Mail: ve@iww.de.
Unsere Leserin, Frau Rechtsanwältin Regina Neu, Ludwigshafen, berichtete von einem Fall, in dem Informationen über den familiären Hintergrund des Schuldners für den Vollstreckungserfolg sorgten:
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Der engagierte Großvater |
| Eine Mandantin beauftragte unsere Leserin mit der Vollstreckung von bereits tituliertem Kindesunterhalt. Es stellte sich nach längerer Recherche heraus, dass sich der Kindesvater ins Ausland abgesetzt hatte. Sein Aufenthalt war zunächst unbekannt.
Eher beiläufig erwähnte die Mandantin daraufhin, dass der Vater des Schuldners und Großvater des Kindes über ausreichendes Vermögen verfügte. Sie vermutete, der Großvater habe auch Kontakt zum Schuldner und kenne dessen Auslandsadresse.
Unsere Leserin schrieb an den Großvater und wies auf §§ 1601, 1602und 1605 BGB hin (Unterhalts- und Auskunftspflichten Verwandter in gerader Linie). Daraufhin teilte er die Adresse des Schuldners mit. Er übernahm zwar nicht die Zahlung des Unterhalts, sorgt aber für dessen pünktlichen Eingang. |
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