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  • 01.06.2011 | Kurz berichtet

    Auskunftskosten sind notwendige Kosten

    Da es wahrscheinlich ist, dass die Gerichtsvollzieher-Vollstreckung teurer wird, müssen sich Gläubiger und ihre Bevollmächtigten nach kostengünstigen Alternativen umsehen. Hier kommt z.B. die Einschaltung einer Detektei in Betracht. Es gibt aber immer noch Rechtspfleger, die solche Auskunftskosten nicht als notwendig i.S.d. § 788 ZPO erachten. Falsch! Dies hat nun das AG Aurich unter Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung entschieden (9.3.11, 10a M 6394/10, Abruf-Nr. 111620) und die Notwendigkeit bejaht, wenn der Gläubiger nicht auf kostengünstigere Weise die erforderlichen Informationen erlangen kann. Auskunftskosten von 29 EUR sind danach stets günstiger als die Abnahme der e.V.  

    eingesandt von Lambertus-Inkasso, Varel

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 91 | ID 145571