Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Insolvenz und Vollstreckung

    Fallen der Rückschlagsperre vermeiden

    | Die seit dem 1. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung (InsO) schränkt das Recht der Einzelzwangsvollstreckung erheblich ein: Entweder bestehen von vornherein Vollstreckungsverbote oder einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können durch eine Einstellung zum Stillstand gebracht werden. Solche Fallen sind in allen Stadien des Insolvenzverfahrens verborgen. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Risiken bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bevor der Insolvenzantrag gestellt ist, und zeigt, wie Sie diese vermeiden können. |