01.01.2002 · Fachbeitrag · Inkassokosten
Vermeiden Sie Probleme bei der Erstattung von Inkassokosten
Zahlreiche Gläubiger sehen keine Chancen, mitden herkömmlichen Mitteln der Zwangsvollstreckung zum Erfolg zukommen. Sie gehen dazu über, darauf spezialisierteInkassobüros mit dem Forderungseinzug auch titulierterForderungen zu beauftragen. Für die Inkassotätigkeiten fallen- ebenso wie bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe -Kosten an. Hierfür haftet grundsätzlich der Schuldner. Derfolgende Beitrag erläutert, worauf Sie bei der Geltendmachung undDurchsetzung dieser Kosten achten müssen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig