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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung

    Mehr Erfolg in der Zwangsvollstreckung durch frühzeitige Einschaltung von Detekteien und Auskunfteien

    | Gläubiger verlassen sich bei der Ermittlungvon verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners oft allein auf dieAngaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis. Selbst wenn diedarin enthaltenen Angaben für den Gläubigerunglaubwürdig erscheinen, wird meist auf ihre weitereÜberprüfung verzichtet. Bis der Gläubiger auf Grund dereingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen letztlich anverwertbare Informationen kommt, vergeht viel Zeit. Von erfahrenenSchuldnern wird die lange Bearbeitungsdauer mit eingeplant, umpfändbare Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger zuentziehen. Hinzu kommt: Gerichtsvollzieher sammeln häufigZwangsvollstreckungsaufträge von mehreren Gläubigern undführen anschließend Vollstreckungsmaßnahmen fürsämtliche Gläubiger durch. Diese Praxis hat für deneinzelnen Gläubiger den Nachteil, dass der erzielte Erlösquotenmäßig unter den Gläubigern verteilt werden muss.Der folgende Beitrag zeigt, wie diese Nachteile durch frühzeitigeEinschaltung von Detekteien oder Auskunfteien vermieden werdenkönnen. |