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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Gerichtsvollzieherkosten

    Vermeiden Sie unnötige Kostenfallen

    | Zu den wesentlichen Neuerungen des Gerichtsvollzieher-Kostengesetzes vom 27.4.01 gehört die Definition der Begriffe „Auftrag“ bzw. „derselbe Auftrag“. Die Frage, wieviele Aufträge zur Erledigung der beantragten Zwangsvollstreckung erforderlich sind, hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Gerichtsvollzieherkosten. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten und weist auf die Vermeidung von Kostenfallen hin. |