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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Forderungssicherung

    So machen Sie Ihr Pfandrecht als Vermieter bzw. Verpächter geltend

    | Wenn Mieter bzw. Pächter als Schuldner nicht zahlen, reicht deren Kautionszahlung oft nur dazu aus, nötige Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Hier kann das Vermieter- bzw. Verpächterpfandrecht weiterhelfen. Wie Sie dies als Gläubiger geltend machen und durchsetzen, erläutert der folgende Beitrag. |