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  • 01.08.2008 | Eidesstattliche Versicherung

    Immer wieder falsch gemacht: Fragen Sie unbedingt nach Elterngeld

    Oft berichten uns Leser, dass Schuldnerinnen im Rahmen von eidesstattlichen Erklärungen angeben, sie seien kürzlich Mutter geworden, gingen derzeit keiner Beschäftigung nach und verfügten daher über kein pfändbares Einkommen. Wer daraufhin die Vollstreckung einstellt, übersieht, dass bereits zum 1.1.07 der pfändbare Anspruch auf Elterngeld eingeführt wurde (VE 07, 37, 55). In einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ folgt hierzu der aufschlussreiche Erfahrungsbericht eines Lesers.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 140 | ID 120835