01.02.2002 · Fachbeitrag · Eidesstattliche Versicherung
Die Nutzung fremder Konten durch den Schuldner
| Neben der Lohnpfändung spielt in der Praxisinsbesondere die Kontenpfändung eine herausragende Rolle. OhneTeilnahme am bargeldlosen Verkehr wird der Betroffene unmittelbar alskreditunwürdig angesehen und häufig auch eine Arbeitsaufnahmeerschwert. Die sich daraus ergebenden Chancen für denGläubiger versuchen die Schuldner zum Teil zu unterlaufen. Derfolgende Beitrag zeigt, wie Sie diesen Versuchen entgegentretenkönnen. |
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