01.03.2001 · Fachbeitrag · Eidesstattliche Versicherung
Antragsberechtigung für Inkassounternehmen durch LG Bremen bestätigt
Die Frage, ob Inkassounternehmen berechtigt sind, eidesstattliche Versicherungen beim Gerichtsvollzieher zu beantragen, ist nun durch das LG Bremen bejaht worden (Beschluss 23.1.01, 2 T 1078/00, n.v., Abruf-Nr. 010205). Dies hat uns das Inkassounternehmen Ursula Bernhardt aus Cloppenburg mitgeteilt, das mit den Gründen aus VE 8/00, 113 argumentiert hatte. Das LG Bremen folgte dieser Ansicht und führte Folgendes aus:
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