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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Nebenrechte werden mit Hauptrecht gepfändet

    | Eine aktuelle Entscheidung des BGH hat wichtige Klarstellungen getroffen: Danach erstreckt sich die mit der Pfändung eines Hauptrechts verbundene Beschlagnahme ohne Weiteres auf alle Nebenrechte, die bei einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (18.7.03, IXa ZB 148/03, MDR 04, 114, Abruf-Nr. 032066). Der folgende Beitrag verdeutlicht die Auswirkungen der Entscheidung. |