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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Beschleunigtes Vollstreckungsverfahren

    Nutzen Sie die Vorteile der Sicherungsvollstreckung

    | Häufig wird ein Berufungsverfahren vom Schuldner nur eingelegt, um Zeit zu gewinnen. Als Gegenmittel bietet sich die vorbeugende, rangwahrende und schnelle Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO an. Durch den raschen Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf das schuldnerische Vermögen ohne Sicherheitsleistung und vor Rechtskrafteintritt wird das Risiko, dass Wertgegenstände des Schuldners beseitigt werden, minimiert. Doch diese Bedeutung der Sicherungsvollstreckung wird selten erkannt. Oder die Sicherungsvollstreckung scheitert in der Praxis häufig daran, dass die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Der folgende Beitrag erläutert die Grundlagen der richtigen Sicherungsvollstreckung. |