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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Auslandsvollstreckung

    Italien: Eintragung einer Zwangshypothek

    | Der mit Vollstreckungen im Ausland befasste Praktiker weiß, dass Schuldner das Rechtsmittelverfahren oft nutzen, um während seines Laufs noch Vermögenswerte beiseite zu bringen. Gerade in Italien ist dieses Verhalten häufig erfolgreich, da es kein der Eidesstattlichen Versicherung vergleichbares Verfahren gibt, mit dem man den Schuldner zwingen kann, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Umso wichtiger ist es, das bekannte Vermögen des Schuldners mit Sicherungsmaßnahmen für den Vollstreckungszugriff zu sichern. Der folgende Fall zeigt, wie. |