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  • 01.11.2005 | Auslandsvollstreckung

    Das müssen Sie zur Zwangsvollstreckung auf Grund deutscher Titel in Österreich wissen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 04, 86, haben wir über die Vorbereitung der Vollstreckung in den EU-Staaten berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und schildert die weiteren einer in Österreich beabsichtigten Vollstreckung vorgehenden Maßnahmen. In einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ berichten wir über die effektive Vollstreckung in einzelne Vermögensobjekte.  

     

    Definition der Zwangsvollstreckung

    In Österreich wird die Zwangsvollstreckung als so genannte Exekution betrieben. Gemeint ist hiermit die Zwangsvollstreckung durch Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung vollstreckbarer Ansprüche. Das Verfahren regelt die Exekutionsordnung (EO). Der Gläubiger wird hierbei als betreibender Gläubiger, der Schuldner als Verpflichteter bezeichnet.  

     

    Vollstreckung muss zunächst bewilligt werden

    Die Bewilligung der Exekution ausländischer Titel setzt voraus, dass sie für Österreich für vollstreckbar erklärt wurden (§ 79 Abs. 1 EO). Ist dies der Fall, werden sie wie österreichische Titel behandelt (§ 84b EO).