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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Anfechtung

    Erweitern Sie Ihre Zugriffsmöglichkeiten in der Zwangsvollstreckung durch das AnfG

    | In „Vollstreckung effektiv“ 11/00, Seiten 148 ff., wurden die Risiken der Anfechtungsmöglichkeiten nach §§ 129 ff. InsO während eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter dargestellt. Mit Hilfe des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (AnfG) kann ein einzelner Gläubiger hauptsächlich unentgeltlichen oder böswilligen Vermögensverschiebungen seines Schuldners begegnen und sich wieder in Ergänzung des Vollstreckungsrechts den Zugriff auf dessen anfechtbar weggegebenes Vermögen erschließen. In der Praxis hat die Bedeutung der Gläubigeranfechtung durch die zeitlich längere Zugriffsmöglichkeit und die erheblichen Beweiserleichterungen für den Gläubiger erheblich zugenommen. Der folgende Beitrag erläutert die für die Praxis wesentlichen Grundzüge. |