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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Kein Widerspruch gegen eidesstattliche Versicherung bei Insolvenz des eigenen Unternehmens

    | Der Schuldner kann der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mit der Begründung widersprechen, er sei auf Grund der Insolvenz seines Unternehmens nicht in der Lage, zuverlässige Auskünfte über sein Vermögen zu geben (LG Rostock 20.08.02, 2 T 209/02, JurBüro 03, 105). (Abruf-Nr. 031588) |