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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Fehlende Angaben in der Zustellungsurkunde können die Vollstreckung gefährden

    | Fehlt bei einer Ersatzzustellung durch Niederlegung die Angabe des genauen Orts der Niederlegung und der Mitteilung über die Niederlegung, liegt ein erheblicher Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Zustellung führt. Eine Berichtigung der Zustellungsurkunde nach ihrer Rücksendung vermag diesen Mangel nicht mehr zu beseitigen (OLG München 11.12.01, 21 W 2569/01, OLGR 02, 152). (Abruf-Nr. 021295) |