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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH: Öffentliche Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    | Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts (BGH 14.2.03, IXa ZB 56/03, n.V.). (Abruf-Nr. 030635) |