01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Ansprüche aus einem Dispositionskredit sind pfändbar
Mit Urteil vom 29.3.01 hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Bankkunden gegen sein Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind (IX ZR 34/00, n.v., Abruf-Nr. 010476). Zu einer Einziehung kommt es allerdings nur dann, wenn der Schuldner als Bankkunde diesen Dispositionskredit auch abruft. Der folgende Beitrag stellt die Einzelheiten dieser Entscheidung dar.
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