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  • 30.04.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der EU: Schuldnervermögen transparenter

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz, Lehrbeauftragter an der Universität und FH Trier

    Die Probleme, die sich bei der Eintreibung von Forderungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat stellen, können den freien Verkehr von Mahnbescheiden innerhalb der EU behindern. Zu spät oder gar nicht geleistete Zahlungen gefährden die Interessen der Unternehmen wie die der Verbraucher. Erschwert wird die Forderungseintreibung, wenn dem Gläubiger und den Vollstreckungsbehörden nichts über den Aufenthaltsort des Schuldners oder dessen Vermögen bekannt ist. Zur Lösung dieser Probleme für Gläubiger will die europäische Kommission reagieren und durch eine Verbesserung der Vermögenstransparenz durch erweiterte Registerauskünfte sowie Offenbarungsversicherung dieses Ziel gewährleisten. Im Wesentlichen werden vier Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen (s.u., 1. bis 4.):  

     

    1. Handbuch zur Zwangsvollstreckung der Mitgliedstaaten

    Da über die unterschiedlichen Vollstreckungssysteme in den 27 Mitgliedstaaten nur wenig bekannt ist, soll als Hilfsmittel für die Praxis ein Handbuch zu den Vollstreckungssystemen der Mitgliedstaaten erstellt werden. Darin sollen alle Informationsquellen in einem Mitgliedstaat aufgeführt werden, die Angaben zum Vermögen einer Person enthalten, sowie bei Zugangsbeschränkung die Anschriften der zugangsberechtigten Personen, die damit verbundenen Kosten und andere relevante Einzelheiten. Das Handbuch soll auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen veröffentlicht werden (ec.europa.eu/civiljustice/).  

     

    2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

    Hauptinformationsquellen für Gläubiger sind öffentliche Register, von denen das Handelsregister das wichtigste ist. Die Register der Mitgliedstaaten enthalten ausführliche Angaben zu den registrierten Unternehmen (z.B. Rechtsform, Gründungszeitpunkt, Gesellschaftskapital, Wirtschaftssektor, Gesellschaftsorgane und Vertretungsbefugnisse, mitunter auch Zahl der Beschäftigten). Diese Angaben werden häufig elektronisch in Zentralregistern erfasst, auf die online zugegriffen werden kann.