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  • 01.08.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    Regelsätze zum 1.7.08 angepasst

    Die Regelsätze der Regelsatzverordnung wurden zum 1.7.08 um 1,1 Prozent angehoben. Sie spielen bei der Berechnung der dem Schuldner und seiner Familie im Rahmen der Lohnpfändung zu belassenden Freibeträge eine Rolle, wenn die Pfändung wegen Unterhalts- oder Deliktsansprüchen gemäß § 850d Abs. 1, § 850f Abs. 2 ZPO erfolgt. Die Beträge gestalten sich wie folgt:  

     

    Berechtigte Person  

    Regelsatz  

    alleinstehender Schuldner  

    351 EUR  

    volljähriger Partner  

    316 EUR  

    Kind bis 13 Jahre  

    211 EUR  

    Kind ab 14 Jahre  

    281 EUR  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 135 | ID 120836