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  • 01.10.2006 | Aktuelle Gesetzgebung

    Neues zur Pfändung von Arbeitslosengeld II

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 05, 73, haben wir über die Pfändung von Arbeitslosengeld II (ALG II) berichtet. Im Rahmen des Hartz IV-Fortentwicklungsgesetzes (BT-Drucksache 16/1410) ergeben sich folgende Änderungen:  

     

    Zusammensetzung des ALG II

    Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten gemäß § 19 SGB II als ALG II:  

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und
    • ggf. einen befristeten Zuschlag (§ 24 SGB II).

     

    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile (neu!), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§ 20 Abs. 1 SGB II). Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, oder deren Partner minderjährig ist, bundeseinheitlich 345 EUR (neu!).  

     

    Änderungen der Leistungen für Unterkunft und Heizung