01.10.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Neues LPartG betrifft auch das Vollstreckungsverfahren
Am 1.8.01 ist das neue LebenspartnerschaftsgesetzLPartG in Kraft getreten BGBl. I , 226; hierzu Mock, VE 8/01, 104.Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft hat nach § 11 LPartG zurFolge, dass die Partner als Familienangehörige gelten. Durch dieInstitutionalisierung der Lebenspartnerschaft fürGleichgeschlechtliche und die gleichzeitig erfolgten Änderungenvon ZPO-Vorschriften und der InsO ergeben sich erhebliche Auswirkungenauf das Vollstreckungsrecht. Einen Überblick über die neuenRegelungen und ihren Auswirkungen für Gläubiger gibt derfolgende Beitrag.
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