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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    EU: Entscheidung und Vollstreckung in binationalen Familiensachen

    | Am 1.3.01 wird die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rats der Europäischen Union vom 29.5.00 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten in Kraft treten (EU-Amtsblatt 30.6.00, 19, Nr. L 160; Abruf-Nr. 010114). Es handelt sich dabei um unmittelbar geltendes Recht, das keiner Umsetzung in nationales Recht mehr bedarf. Mit Ausnahme von Dänemark gilt die Verordnung in allen Staaten der EU. Dazu folgende Einzelheiten: |