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  • 01.10.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

    Wie in VE 05, 145, bereits berichtet, hat das BMJ einen „Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung“ vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge Selbstständiger und die Beschränkung von Insolvenzanfechtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern. Am 10.8.05 hat nun die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen. Eine Verabschiedung ist vor der Bundestagswahl am 18.9.05 nicht mehr erfolgt. Angesichts der grundsätzlichen Einigkeit über den Entwurf ist aber damit zu rechnen, dass dieser von einer neuen Bundesregierung wieder eingebracht wird. „Vollstreckung effektiv“ wird Sie über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 172 | ID 91522