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  • 01.01.2005 |

    01.01.2005 | Musterformulierung

    Pfändung des Arbeitslosengeldes I

    In VE 04, 200, haben wir über die seit dem 1.1.05 geltenden Neuerungen bei der Pfändbarkeit des Arbeitslosengeldes I im Rahmen von „Hartz IV“ berichtet. Sie können wegen solcher Ansprüche die folgende Musterformulierung, die auf die neue Rechtslage angepasst wurde, in Ihre EDV übernehmen.  

     

    Musterformulierung: Pfändung des Arbeitslosengeldes I

    Wegen dieser Beträge sowie wegen der Kosten dieses Antrags und der Zustellungskosten für diesen Beschluss wird die nachstehend aufgeführte angebliche Forderung des Schuldners gegen  

     

    die Agentur für Arbeit ... – Drittschuldnerin –  

     

    auf Zahlung von Arbeitslosengeld I nach § 54 Abs. 4 SGB AT, § 850 ff. ZPO gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.  

     

    (bei Bedarf) Es wird desweiteren angeordnet, dass gemäß § 850e Nr. 2a ZPO das Arbeitseinkommen des Schuldners, das er bei ... (Angabe des Arbeitgebers, bei dem ggf. bereits gepfändet wurde) bezieht, mit den vorliegenden Ansprüchen zusammengerechnet wird. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 15 | ID 91297