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  • 14.07.2014 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Inkassovergütung für PfÜB richtig beantragen

    | In seiner Entscheidung vom 13.2.14 (VE 14, 74) hat der BGH u.a. bemängelt, dass auf Seite 9 bzw. 10 des amtlichen Formulars die Kosten für den Antrag auf Erlass des PfÜB einzutragen sind. Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist hier „Anwaltskosten gemäß RVG” vorgegeben. Kosten eines Inkassobüros lassen sich nicht eintragen. |