26.07.2016 · Nachricht · Vermögensauskunft
BGH legt nach: Unzulässigkeit eines Nachbesserungsverfahrens
Gläubiger können nicht verlangen, dass der Schuldner die Vermögens-auskunft gemäß § 802c ZPO nachbessert, wenn sie Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangen, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Diesen Grundsatz hat der BGH jetzt präzisiert.
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