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  • · Fachbeitrag · Reform der Sachaufklärung

    Eidesstattliche Versicherung wird zur Vermögensauskunft: Das sind die Folgen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung wird zum 1.1.13 vor allem im Bereich des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Neuerungen mit sich bringen. Um von Anfang an Fehler zu vermeiden, müssen sich Gläubiger frühzeitig auf die Neuerungen einstellen. |

    1. Diese Verfahren wird es ab dem 1.1.13 geben

    Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird in Verfahren zur Vermögensauskunft umbenannt. Es wird aber zwei Verfahren geben:

     

    • Verfahren zur Vermögensauskunft ohne vorherigen Sachpfändungsversuch (§ 802c ZPO n.F.) und