· Fachbeitrag · Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Leser fragen – die Redaktion antwortet
Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist seit dem 1.10.26 in Kraft und bereits jetzt ergeben sich Fragen, die unsere Leser beschäftigen. VE gibt Antworten.
Frage: Die Wirkung der Versicherung der Vollmacht entfällt mit der Anzeige des Erlöschens der Vollmacht bei dem Vollstreckungsorgan (§ 752a Abs. 3 ZPO). Können sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte anzeigen bzw. widerrufen?
Antwort: Nein. Die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht nach § 752a Abs. 3 ZPO muss nicht durch den erfolgen, der die Vollmacht ursprünglich erteilt bzw. die Vollmachtserklärung abgegeben hat.
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