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  • 08.01.2019 · Fachbeitrag · Basiszins

    Basiszins zum 1.1.19 unverändert

    | Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Zum 1.1.19 bleibt der Basiszins unverändert. |