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  • 25.08.2022 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Erhöhung der Freigrenzen vorteilhaft für bevorrechtigte Gläubiger

    | In VE 22, 125 haben wir über die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.22 berichtet. Die Änderungen bringen i. d. R. eine Verschlechterung für Gläubiger bei der Lohn- und P-Kontenpfändung – aber nicht in allen Fällen. |