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  • 26.08.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Basiszins zum 1.7.14 geändert

    | Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Seit dem 1.7.14 ist der Basiszins von - 0,63 Prozent auf - 0,73 Prozent gesenkt worden. Zudem ist seit dem 29.7. der gesetzliche Verzugszins im gewerblichen Forderungsbereich von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gestiegen (Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie). Darüber hinaus können Gläubiger jetzt vom Schuldner, der kein Verbraucher ist, aber mit einer vertraglichen Leistung, Abschlags- oder Ratenzahlung in Verzug ist, eine Aufwandspauschale von 40 EUR verlangen. |