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  • 26.01.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Basiszins zum 1.1.15 geändert

    | Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Seit dem 1.1.15 ist der Basiszins von – 0,73 Prozent um 0,10 Prozentpunkte auf – 0,83 Prozent gesenkt worden. |